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   VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640   

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https://dejure.org/2015,39351
VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640 (https://dejure.org/2015,39351)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640 (https://dejure.org/2015,39351)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. November 2015 - Au 5 S 15.1640 (https://dejure.org/2015,39351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anfechtungsklage, Bauantrag, Baugenehmigung, Ermessensentscheidung, Gewerbegebiet, Nutzungsuntersagung, Sofortvollzug, Untersagung, Zwangsgeld, Sofortvollzugsanordnung, Vollzugsinteresse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1639

    Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Die Antragstellerin hat gegen den vorbezeichneten, ihr mit Postzustellungsurkunde am 16. Oktober 2015 zugestellten Bescheid mit Schriftsatz vom 4. November 2015 Klage erhoben und beantragt, den Bescheid des Antragsgegners vom 14. Oktober 2015 aufzuheben (Az. Au 5 K 15.1639).

    Der von der Antragstellerin gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren Au 5 K 15.1639 betreffend den Bescheid des Antragsgegners vom 14. Oktober 2015 hinsichtlich der Nutzungsuntersagung (Ziffer I.) wiederherzustellen und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung (Ziffer III.) anzuordnen, bleibt ohne Erfolg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99

    Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Maßgeblich für diese Einschätzung ist die zugrunde liegende Erkenntnis, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss, und dass demzufolge der Zustand, dass in vielen Gebäude jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, jederzeit sein Ende finden kann (vgl. OVG NRW, U. v. 28.8.2001 - 10 A 3051/99 - BRS 64 Nr. 201).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 10 B 2555/06

    Behördliches Einschreiten wg. fehlender Brandsicherheit

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Finanzielle Interessen müssen dabei gegenüber den Interessen an der Minimierung von Brandrisiken und der damit bezweckten Vermeidung von Schäden an Leib und Leben grundsätzlich zurücktreten (vgl. OVG NRW, B. v. 9.9.2010 - 10 B 1106/10 - nicht veröffentlicht; B. v. 8.5.2007 - 10 B 2555/06 - BRS 71 Nr. 182).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Damit ist es dem Grunde nach unerheblich, ob die untersagte Nutzung (auch) gegen materielles Recht verstößt (vgl. BayVGH, U. v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702 f.).
  • VGH Bayern, 24.03.1999 - 10 CS 99.27
    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Es ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung und die "Warnfunktion" des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, ob tatsächlich ein besonderes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Klage erfordert (vgl. BayVGH, B. v. 24.3.1999 - 10 CS 99.27 - BayVBl. 1999, 465), verkannt hätte.
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 76 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH, B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - BayVBl. 2005, 369; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.5.1996 - 8 A 11880/95 - BauR 1997, 103).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95

    Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 76 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH, B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - BayVBl. 2005, 369; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.5.1996 - 8 A 11880/95 - BauR 1997, 103).
  • VGH Bayern, 26.03.2008 - 20 CS 08.421

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen TierNebG; Untersagung, aus Brasilien

    Auszug aus VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640
    Vielmehr müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt als Regelfall des § 80 Abs. 1 VwGO auszuschließen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B. v. 20.3.2008 - 20 CS 08.421 - juris).
  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1639

    Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

    Ein gegen den Sofortvollzug der Nutzungsuntersagung gerichteter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Az. Au 5 S 15.1640) blieb mit rechtskräftig gewordenem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 20. November 2015 ohne Erfolg.

    Zwar hat die Klägerin mittlerweile im Nachgang zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz (Verfahren Az: Au 5 S 15.1640) unter dem 18. Dezember 2015 einen wohl den Anforderungen genügenden Brandschutznachweis I des Ingenieurbüros ..., vorgelegt, jedoch hat die Klägerin erst unter dem 16. März 2016 - dem Beklagten in der mündlichen Verhandlung übergeben - eine weitere schalltechnische Untersuchung zur Nutzungsänderung der Lagerhalle und Kantine des Ingenieurbüros ..., vorgelegt.

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